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Inhaltsverzeichnis

 

§ 1                                Name und Sitz

§ 2                               Zweck und Ziele

§ 3                                Mitgliedschaft

§ 4                        Austritt und Ausschluß

§ 5                  Organisation und Verwaltung

§ 6                        Mitgliederversammlung

§ 7                  Beurkundung der Beschlüsse

§ 8                     Besondere Bestimmungen

§ 9                         Änderung der Satzung

§ 10                      Auflösung des Vereins

§ 11                    Inkrafttreten der Satzung


§ 1:  Name und Sitz

1.  Der Verein führt den Namen „Theatergruppe Eresing e. V.“.

2.  Die Theatergruppe Eresing e.V. hat ihren Sitz in Eresing

3.  Die Theatergruppe Eresing e.V. ist im Vereinsregister eingetragen.

 

§ 2:   Zweck und Ziele

1.  Ziel der Theatergruppe Eresing e.V. ist die Förderung des Kulturlebens. Dieser Zweck wird insbesondere verwirklicht durch die Pflege des Theaterspiels. Die Theatergruppe Eresing e.V. verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke.

2.  Die Mitglieder des Vereins erhalten keine Gewinnanteile aus Mitteln des Vereins.

3.  Es darf keine Person durch Verwaltungsausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden. Etwaige Gewinne dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden.

4.  Die Theatergruppe Eresing e.V. ist politisch und konfessionell neutral.

 

§ 3:  Mitgliedschaft

1.  Beginn der Mitgliedschaft

a) Mitglieder können natürliche und juristische Personen werden. Über die Aufnahme eines Mitgliedes entscheidet der Vorstand.

b) Die Mitgliedschaft beginnt mit Unterzeichnung der Beitrittserklärung.

2.  Ende der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft endet

a) durch Austritt. Dies erfolgt durch Widerruf der Einzugsermächtigung des Mitgliedsbeitrages.

b) durch Tod einer natürlichen Person oder Liquidation einer juristischen Person.

c) durch Ausschluss. Der Vorstand kann ein Mitglied, das dem Zweck und den Interessen des Vereins zuwider handelt ausschließen.

3.  Rechte und Pflichten der Mitglieder

Die Mitglieder sind berechtigt, an den Mitgliederversammlungen teilzunehmen, dort Anträge zu stellen und abzustimmen sowie die Veranstaltungen des Vereins zu den vom Vorstand festgesetzten Bedingungen zu besuchen.

Alle Mitglieder haben die Pflicht,

a) die Interessen des Vereins zu vertreten und alles zu tun, was dem Wohle des Vereins förderlich ist,

b) das Vereinseigentum sorgfältig zu pflegen und zu verwahren,

c) den Beitrag pünktlich zu entrichten.

4.  Ehrungen

Personen, die dem Verein besondere Unterstützung angedeihen ließen, können durch den Vorstand ausgezeichnet werden durch

-         Ernennung zum Ehrenmitglied.

Ehrenmitglieder sind beitragsfrei und haben zu allen Veranstaltungen freien Zutritt.

 

§ 4:  Austritt und Ausschluss

1.  Der Austritt eines Mitgliedes kann nur zum Ende des Kalenderjahres erfolgen. Er muss dem Vorstand schriftlich angezeigt werden.

2.  Der Ausschluss eines Mitgliedes kann erfolgen, wenn das Vereinsmitglied wiederholt das Ansehen der Theatergruppe Eresing e.V. schädigt, ihren Interessen zuwider handelt oder die mit dieser Satzung eingegangenen Verpflichtungen nicht einhält.

3.  Mit Beendigung der Mitgliedschaft erlischt jeder Anspruch an das Vermögen des Vereins.

4.  Über den Ausschluss entscheidet der Vorstand. Vor Beschlussfassung ist dem betreffenden Mitglied unter Setzung einer angemessenen Frist, Gelegenheit zu geben, sich zu rechtfertigen. Der Ausschließungsbeschluss mit eingehender Begründung ist dem betroffenen Mitglied durch eingeschriebenen Brief bekanntzumachen. Gegen den Beschluss steht dem Mitglied das Recht der Berufung an die Mitgliederversammlung zu. Die Berufung muss binnen einer Frist von einem Monat nach Erhalt des Ausschließungsbeschlusses eingelegt werden. Die Mitgliederversammlung, die vom Vorstand innerhalb zweier Monate einzuberufen ist, entscheidet endgültig. Vor Entscheidung der Mitgliederversammlung steht dem Mitglied kein Recht auf Herbeiführung einer gerichtlichen Entscheidung über die Wirksamkeit des Ausschließungsbeschlusses zu.

 

§ 5:  Organisation und Verwaltung

1.  Das Geschäftsjahr der Theatergruppe Eresing e.V. ist das Kalenderjahr.

2.  Die Leitung des Vereins erfolgt durch den Vorstand. Er besteht aus

a) dem Vorsitzenden

b) dem stellvertretenden Vorsitzenden

c) dem Kassier

d) dem Schriftführer

e) zwei Beisitzern

3.  Der Vorstand wird durch die Mitgliederversammlung für drei Jahre gewählt. Er beschließt über alle Angelegenheiten, soweit nach dieser Satzung nicht die Mitgliederversammlung zuständig ist.

4.  Der Vorstand ist mit einfacher Stimmenmehrheit der abgegebenen Stimmen beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Vorstandsmitglieder anwesend ist. Bei Stimmengleichheit ist der Antrag abgelehnt. Stimmenthaltungen werden nicht mitgezählt.

5.  Der Vorstand kann jedes seiner Vorstandsmitglieder bei Erledigung seines Amtes bis zur nächsten ordentlichen oder außerordentlichen Mitgliederversammlung ersetzen. Dies gilt auch für die Kassenprüfer, wenn diese nach ihrer Wahl durch die Mitgliederversammlung weggefallen sind.

6.  Vereinsvertretung nach BGB

Der Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende, der Kassier und der Schriftführer vertreten die Theatergruppe Eresing e.V. im Sinne des § 26 BGB. Jedes dieser vier Mitglieder ist allein vertretungsberechtigt, muss dabei aber gefasste Vorstandsbeschlüsse beachten und nach ihnen handeln.

 

7.  Regelung für das Innenverhältnis

a) Der Vorsitzende leitet die Vorstandssitzungen und Mitgliederversammlungen und sorgt für die Durchführung der Beschlüsse. Der Vorsitzende ist bei Nichteinhaltung der gefassten Vorstandsbeschlüsse dem Vorstand verantwortlich und gegebenenfalls dem Verein ersatzpflichtig.

b) Ist der Vorsitzende verhindert, so wird er vom stellvertretenden Vorsitzenden in allen Rechten und Pflichten vertreten. Der stellvertretende Vorsitzende ist bei Nichteinhaltung des Vertretungsfalls dem Vorstand verantwortlich und gegebenenfalls dem Verein ersatzpflichtig. Dies gilt entsprechend für den Kassier und den Schriftführer, wenn sie den Verein nach außen hin vertreten.

c) Der stellvertretende Vorsitzende und der Schriftführer haben den Vorsitzenden bei der Führung der Verwaltungsgeschäfte nach Weisung des Vorsitzenden zu unterstützen.

8.  Die Kassengeschäfte erledigt der Kassier.

a) Er ist berechtigt,

1. Zahlungen für den Verein anzunehmen und zu bescheinigen.

2. Zahlungen für den Verein bis zum Betrag von € 500,-- (in Worten: fünfhundert Euro) im Einzelfall zu leisten. Höhere Beträge dürfen nur mit Zustimmung des Vorsitzenden ausbezahlt werden.

3. alle die Kassengeschäfte betreffenden Schriftstücke zu unterzeichnen.

b) Der Kassier fertigt auf am Ende des Geschäftsjahres einen Kassenabschluss, welcher der Hauptversammlung zur Anerkennung und Entlastung vorzulegen ist. Zwei Kassenprüfer haben vorher die Kassenführung zu prüfen und in der Hauptversammlung einen Prüfungsbericht abzugeben. Die Kassenprüfer haben darüber hinaus das Recht, jederzeit Kassenprüfungen vorzunehmen.

 

§ 6:  Mitgliederversammlung

1.  Die Mitgliederversammlung findet jährlich einmal und zwar in der Regel im ersten Quartal statt. Sie ist vom Vorstand mindestens zehn Tage vorher durch öffentliche Bekanntmachung oder durch schriftliche Benachrichtigung der Mitglieder unter Angabe der Tagesordnung einzuberufen.

2.  Anträge an die Mitgliederversammlung sind spätestens fünf Tage vor ihrer Durchführung schriftlich an den Vorsitzenden zu richten. Für Anträge des Vorstandes ist keine Frist gegeben.

3.  Der Vorstand kann bei dringendem Bedarf außerordentliche Mitgliederversammlungen einberufen. Er muss dies tun, wenn mindestens ein Drittel der Mitglieder dies unter Angabe von Gründen fordert.

4.  Die ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig und entscheidet mit einfacher Stimmenmehrheit der abgegebenen Stimmen. Die Wahl der Vorstandschaft ist in geheimer Wahl abzuhalten. Jedes Mitglied ab dem vollendeten 16. Lebensjahr ist mit einer Stimme stimmberechtigt; ebenso die Mitglieder des Vorstandes. Bei Stimmengleichheit ist der Antrag abgelehnt. Stimmenthaltungen werden nicht mitgezählt.

5.  Passives Wahlrecht haben alle Mitglieder ab dem vollendeten 18. Lebensjahr.

6.  Die Mitgliederversammlung ist zuständig für

a) die Entgegennahme der Geschäfts- und Kassenberichte,

b) die Entlastung des Vorstandes,

c) die Festsetzung des Mitgliedbeitrages und einer etwaigen Aufnahmegebühr. Diese gelten solange, bis sie von einer Mitgliederversammlung wieder verändert werden,

d) die Wahl des Vorstandes und der beiden Kassenprüfer,

e) die Änderung der Satzung,

f)  die Entscheidung über wichtige Angelegenheiten, die der Vorstand an die Mitgliederversammlung verwiesen hat und

g) die Auflösung des Vereins.

 

§ 7:  Beurkundung der Beschlüsse

Die in Vorstandssitzungen und in Mitgliederversammlungen gefassten Beschlüsse sind schriftlich niederzulegen und von dem jeweiligen Versammlungsleiter und dem Protokollführer zu unterzeichnen.

 

§ 8:  Besondere Bestimmungen

1.  Das Amt eines jeden Mitgliedes des Vorstandes ist ein Ehrenamt.

2.  Der Verein soll im Laufe eines Geschäftsjahres mindestens eine öffentliche Theateraufführung durchführen.

 

§ 9:  Änderung der Satzung

1.  Eine Änderung der Satzung kann nur durch die Mitgliederversammlung beschlossen werden. Mindestens zwei Drittel der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder müssen dafür stimmen.

2.  Der Antrag auf Änderung muss zuvor in der Tagesordnung aufgenommen worden sein.

 

§ 10:  Auflösung des Vereins

1.  Die Auflösung des Vereins kann beschlossen werden, wenn mindestens drei Viertel der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder dafür stimmen.

2.  Bei Auflösung oder Erlöschen des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zweckes fällt das Vereinsvermögen an die Gemeinde Eresing.

 

§ 11:  Inkrafttreten der Satzung

Die Fassung vorstehender Satzung wurde von der Mitgliederversammlung am ____________ beschlossen und tritt sofort in Kraft.

 

Eresing, XX. XX 2004


Unterzeichnet von den Vorstandsmitgliedern:

 

1.  _____________________________________
Name

2.  _____________________________________
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3.  _____________________________________
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4.  _____________________________________
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5.  _____________________________________
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6.  _____________________________________
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